schröder|racky kanzlei für wirtschaftsstrafrecht gewährleistet eine umfassende Beratung, Vetretung und Verteidigung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Unter dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts werden sämtliche Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften zusammengefasst, die in einem unmittelbaren Bezug zum Wirtschaftsleben stehen. Hierzu zählen insbesondere klassische Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Korruption, aber auch die Vorschriften des Kapitalmarkts.
Unter dem Begriff des Medizinstrafrechts werden die typischen Risiken zusammengefasst, welche solche Personen treffen, die im Gesundheitswesen tätig sind, also u.a. Ärzte, Pflegekräfte, Klinikbetreiber, Pflegedienste, Apotheker, Arzneimittelhersteller, Kranken- und Pflegeversicherer. Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung infolge von Behandlungs-, Beratungs- und Aufklärungsfehler werden ebenso häufig eingeleitet, wie solche wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs, Untreue, Korruption und unzulässigem Einwerben von Drittmitteln. Neben diesen klassischen Strafnormen existieren auch in den sogenannten Nebengesetzen (wie das Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz, Lebensmittelkennzeichengesetz, Medizinproduktegesetz u.a.) relevante Strafnormen und Ordnungswidrigkeiten, die Gegenstand behördlicher Ermittlungen sind.
Wir verfügen über umfassende Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet des Medizinstrafrechts und hat aufgrund zahlreicher straf- und berufsrechtlicher Verfahren auch über das Verständnis für die spezifischen Schwierigkeiten dieser Berufsfelder.
Unter dem Begriff des Bilanzstrafrechts werden sämtliche Verstöße verstanden, die bei Aufstellung und Inhalt eines Jahresabschlusses gegen die gesetzlichen Vorschriften erfolgten. Die Anforderungen an die Berichtspflichten von national und international tätigen Unternehmen werden immer komplexer. Diese müssen einerseits den jeweilig unterliegenden Informations- und Bilanzierungspflichten Genüge tun und den Interessen von Kapitalanlegern berücksichtigen, andererseits aber auch die eigenen Geschäftsgeheimnisse schützen. Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände finden sich im Strafgesetzbuch, Handelsgesetzbuch und Aktiengesetz sowie weiteren Nebengesetzen. Darüber hinaus sind betriebswirtschaftliche Grundsätze, die Verlautbarungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Committees (DRSC) und die IAS/ IFRS zu beachten. Dementsprechend komplex ist auch die Verteidigung in einem bilanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Berufsrechtliche Verfahren werden häufig parallel zu oder im Nachgang von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von den jeweiligen Berufskammern geführt und bergen ein erhebliches Risiko für die betroffenen Berufsträger, wie z.B. ein Ausschluss aus dem Berufsstand.
Wir verteidigen Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte auch in berufsrechtlichen Verfahren.
Die Verfolgung von Kartellverstößen, wie Preis- und Gebietsabsprachen, erfolgt nicht nur gegenüber Unternehmen, sondern auch deren gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter sehen sich in Verfahren des Bundeskartellamts der Verfolgung wegen Kartellordnungswidrigkeiten ausgesetzt, in welchen die Verhängung von erheblichen Geldbußen droht. Handelt es sich um wettbewerbswidrige Absprachen bei Ausschreibungen droht zudem die strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft.
Wir werden regelmäßig in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von den anwaltlichen Unternehmensvertretern für die Verteidigung von Individualbetroffenen eingebunden, um deren Verfahrensrechte sicherzustellen.
Das Arbeitsstrafrecht beschreibt die Gesamtheit der Straf- und Bußgeldnormen, die sich an Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber und Arbeitnehmer richten. Ein Schwerpunkt der Strafverfolgung liegt dabei auf dem Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten. Aber auch Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften, das Arbeitnehmerentsendegesetz sowie die Schwarzarbeit sind immer wieder Gegenstand von Ermittlungen von Staatsanwaltschaften, Zoll und Aufsichtsbehörden.
Zu beachten sind dabei nicht nur straf- und bußgeldrechtliche Folgen, sondern auch die Gefahr eines negativen Eintrags in das Gewerbezentralregister oder der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Das Außenwirtschaftsrecht regelt in Gesetzen und Richtlinien den Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland unter Berücksichtigung von wirtschafts-, außen- und sicherheitspolitischen Aspekten. Dazu zählen insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung, das Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation oder das Kriegswaffenkontrollgesetz. Verstöße gegen diese in der Regel sehr strikt gefassten Normen sind regelmäßig Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen und stehen unter erheblicher Strafandrohung.
Verfahren wegen Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz, das Kreditwesengesetz, das Aktiengesetz oder wegen des Vorwurfs des Betruges, des Kapitalanlagebetruges oder der Untreue durch Handel mit undurchschaubaren Finanzinstrumenten sind in den vergangenen Jahren in den Fokus der Ermittlungsbehörden und der Öffentlichkeit gerückt und werden unter dem Begriff des Banken- und Kapitalmarktstrafrecht zusammen gefasst. Dabei zeichnen sich die Strafverfahren durch eine enge Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aus. Deshalb muss zusätzlich neben den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden eine Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Verwaltungsbehörde erfolgen.
Da nach jeder Insolvenz eine staatsanwaltschaftliche Überprüfung des Sachverhaltes hinsichtlich etwaiger Insolvenzdelikte vorgenommen wird, werden zahlreiche Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet des sogenannten Insolvenzstrafrechts eingeleitet. Neben dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung werden diese Verfahren klassischerweise auch wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung, unzureichender Buchführung und Bilanzerstellung, Steuerdelikten, Betrug oder Untreue geführt.
Eine der ältesten Ausprägung der Wirtschaftskriminalität bildet die Korruption, sei es in Form der Amtsträgerbestechung, sei es im wirtschaftlichen Verkehr im In- und Ausland. Vielfältigste Fallgestaltungen liegen den unzähligen Ermittlungsverfahren der (Schwerpunkt-)Staatsanwaltschaften zu Grunde, die auch nicht an den Landesgrenzen enden, sondern mit Hilfe von Amts- und Rechtshilfeersuchen die Informations- und Beweismittelverschaffung darüber hinaus ausweiten. Aufgrund der größeren Ermittlungsverfahren der letzten Jahre und der umfänglichen Presseberichterstattung hierüber, rückten die Korruptionsdelikte in den Fokus der breiten Öffentlichkeit und es fand ein gesellschaftliches Umdenken statt. Korruption wird nicht (mehr) als Bagatelldelikt begriffen, was sich auch in schärferen Sanktionen der Beschuldigten sowie der betroffenen Firmen niederschlägt, wobei letztere nicht zuletzt mit erheblichen Reputationsschäden durch eine öffentliche und vorverurteilenden Berichterstattung zu kämpfen haben.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der umfassenden Beratung und Verteidigung von Individualbetroffenen und Unternehmen in Korruptionssachverhalten, welche die unterschiedlichen Implikationen dieser Verfahren einschließlich Internal Investigations zur betriebsinternen Überprüfung solcher Fälle abdeckt.
Die Verteidigung der Mandanten endet nicht nach einem erstinstanzlichen Urteil oder einer behördlichen Entscheidung. Den Betroffenen stehen regelmäßig noch (weitere) Rechtsmittel zur Verfügung, wie Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde.
Wir bieten eine kompetente Beratung zu den Erfolgsaussichten eines jeweiligen Rechtsmittels und übernehmen – auch in Zusammenarbeit mit Instanzverteidigern und Beratern – die Einlegung und Begründung von Revisionen, Rechtsbeschwerden und Verfassungsbeschwerden.
Unter das Umweltstrafrecht fallen zahlreiche Strafvorschriften zum Schutz von Gewässern, Boden und Luft sowie Strafgesetze zum unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen und zum unerlaubten Betreiben von Anlagen. Darüber hinaus existieren zahlreiche Straf- und Bußgeldvorschriften in bundes- und landesrechtlichen Spezialgesetzen, wie z.B. dem Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Atomgesetz, Bundesnaturschutzgesetz.
Auch das Steuerstrafrecht ist einer der klassischen Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts. Hierunter werden sämtliche Strafnormen zusammengefasst, die Verstöße gegen die Steuergesetzgebung befassen. Im Mittelpunkt steht dabei der Straftatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO aufgrund unrichtiger Angaben oder Verschweigen steuererheblicher Tatsachen in den Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden.
Auch die strafbefreiende Selbstanzeige fällt in diesen Bereich.
Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige steigen stetig, was eine fundierte Beratung im Vorfeld unverzichtbar macht. Auch nach Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens wird eine kompetente Verteidigung gegenüber den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter notwendig.