schröder|racky ist eine auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei. Wir beraten, vertreten und verteidigen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Unsere Mandanten und Ansprechpartner schätzen unsere kleine Einheit und den damit verbundenen intensiven Kontakt. Sie können in der Zusammenarbeit stets direkt auf ihren persönlichen Ansprechpartner zählen. Dadurch werden die Ergebnisse effizient, schlagkräftig und unmittelbar umgesetzt.
Wenn es der Fall erfordert, greifen wir auf ein nationales und internationales Netzwerk von Kollegen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern sowie weiteren Fachleuten anderer Rechtsgebiete zurück.
Ein strafrechtlicher Vorwurf knüpft stets an eine individuelle Verantwortung einer Einzelperson an, so dass diese grundsätzlich immer im Zentrum eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens steht. Die Ermittlungsbehörden verfügen mit u.a. Durchsuchungen, Sicherstellungen, erkennungsdienstlichen Maßnahmen, Untersuchungshaft, Vermögensarrestierungen über weitreichende strafprozessuale Zwangsmittel, welche erheblich in die persönliche Freiheit und der Lebensführung eines Beschuldigten eingreifen. Die mit der Strafverfolgung einhergehenden Belastungen wirken sich in allen Lebensbereichen aus und sind für den Betroffenen und seine Angehörigen oft immens.
schröder|racky kanzlei für wirtschaftsstrafrecht setzt sich bei der Individualverteidigung dafür ein, dass die Rechte der Mandanten im Strafverfahren beachtet und die Ermittlungen möglichst schnell und pragmatisch abgeschlossen werden. Kathie Schröder und Eva Racky verfügen über eine umfassende forensische Erfahrung und übernehmen daher auch die Individualverteidigung in der Hauptverhandlung sowie die jeweiligen Rechtsmittelverfahren.
Darüber hinaus erfahren die Mandanten kompetente Unterstützung bei der Lösung von – aus dem Verfahren entstehenden – Problemen, steuerrechtlicher, berufsrechtlicher, arbeitsrechtlicher, dienstrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur.
Zwar richtet sich ein strafrechtlicher Vorwurf grundsätzlich gegen eine Individualperson, doch Ermittlungen können, wenn sie gegen Unternehmensverantwortliche oder Mitarbeiter gerichtet sind, auch direkte oder indirekte Auswirkungen auf ein Unternehmen haben und stark in den laufenden Geschäftsbetrieb eingreifen, wie z.B. bei Durchsuchungsmaßnahmen in den Geschäftsräumen, Befragungen von Mitarbeitern als Zeugen, Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen, elektronischen Daten und EDV-Systemen. Hiervon sind regelmäßig auch vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betroffen.
Ein Unternehmen kann letztlich auch direkt von einem Ermittlungsverfahren betroffen sein, indem (als Folge eines strafrechtlich relevanten Handelns von Unternehmensverantwortlichen oder Mitarbeitern) die jeweilige Zuverlässigkeit durch Aufsichtsbehörden in Frage gestellt werden könnte oder Eintragungen in Gewerbe- bzw. Korruptionsregistern, die Verhängung von Bußgeldern sowie die Abschöpfung widerrechtlich erlangter Vorteile drohen.
Unter kompetenter Unternehmensverteidigung versteht schröder|racky kanzlei für wirtschaftsstrafrecht nicht nur die Wahrung der Interessen von Unternehmen und deren Verantwortlichen und Mitarbeitern in einem Ermittlungsverfahren sowie die Begleitung bei Durchsuchungen und Vernehmungen, sondern auch eine umfassende Beratung des Unternehmens über mögliche weitergehende Folgen und die Erarbeitung von umsetzbaren individuellen Lösungsmöglichkeiten.
Die sogenannte „Strafrechtliche Compliance“ wird in dem Betriebsalltag immer wichtiger. Der Begriff umschreibt dabei schlagwortartig die gesetzliche Verpflichtung der Geschäftsleitung, sich selbst gesetzeskonform zu verhalten, eine Unternehmensstruktur einzurichten, die strafrechtlich relevantes Verhalten verhindert bzw. erschwert und entsprechende Kontrollmechanismen zu etablieren. Die Unternehmensverantwortlichen treffen damit weitreichende Handlungs- und Aufsichtspflichten, deren Verletzung wiederum strafrechtlich als auch ordnungswidrigkeitenrechtlich sanktioniert werden kann.
Kathie Schröder und Eva Racky können auf eine große Erfahrung hinsichtlich der Präventivberatung von kleinen, mittelständischen und großen, international tätigen Unternehmen zurückgreifen und so Unternehmen bei der Identifizierung von Risiken, Durchführung von internen Untersuchungen sowie bei einem Aufbau bzw. der Verfeinerung von Compliance-Strukturen kompetent unterstützen.
Für Unternehmen ist es wichtig, nicht nur für Geschäftspartner, Kunden und außenstehende Dritte, sondern auch für die Mitarbeiterschaft einen neutralen Kommunikationskanal zu eröffnen, der es erlaubt, in einem geschützten Rahmen wichtige innerbetriebliche Themen (z.B. Mobbing) bis hin zu konkreten Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze und internen Richtlinien zu melden. Gegenstand der Tätigkeit einer Vertrauensperson (Ombudsperson) ist daneben auch, unparteilich zwischen diesen Personen und dem Unternehmen zu vermitteln, um möglichst frühzeitig Eskalationen oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Einrichtung einer Ombudsstelle stellt insofern einen wesentlichen Bestandteil eines guten Compliance-Systems dar.
Das im Sommer 2023 beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und öffentliche Stellen sogar zur Einrichtung einer internen oder externen Meldestelle. Als externe Meldestelle können auch Rechtsanwaltskanzleien eingebunden werden, was gegenüber elektronischen Systemen sowohl für die Meldenden als auch für das Unternehmen klare Vorteile bietet: Es existiert ein persönlicher Ansprechpartner, was einerseits zur Vertrauensbildung beiträgt sowie eine Vertraulichkeit garantiert und andererseits können die Hinweise mit einer Ersteinschätzung nebst Handlungsempfehlung übermittelt werden. Gerade für kleinere und mittelgroße Unternehmen stellt die Beauftragung einer externen Stelle oftmals eine deutlich kostengünstigere Alternative dar, um die eigene Organisation zu entlasten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Kathie Schröder und Eva Racky beraten Sie im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Organisation und übernehmen gerne auch die Funktion einer Vertrauensperson (Ombudsperson).
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